Aktuelles

25 Jahre Kooperation KWW GmbH - Landwirtschaft

Kooperation im Wasserschutzgebiet Xanten-Wardt

18. Juli 2023

Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung wurde die Diskussion über eine wirtschaftliche Landwirtschaft in Wassereinzugsgebieten in der Vergangenheit kontrovers geführt. 

In den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigte sich, dass mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, strengen Bewirtschaftungsauflagen und behördlichen Kontrollen allein kein effektiver Wasserschutz erreicht werden konnte. Steigende Nitratgehalte in Grund- und Oberflächengewässern deuteten darauf hin, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung auf Dauer nicht erzielt werden konnten.

1989 verständigten sich daher die Vertreter der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft in NRW auf eine enge Zusammenarbeit zum flächendeckenden Gewässerschutz in Form von freiwilligen Kooperationen. Bestehende Wasserschutzgebietsverordnungen wurden dabei nicht außer Kraft gesetzt und es wurden auch weiter neue Schutzgebiete ausgewiesen (Schutzgebiet Xanten-Wardt erst am 9. Februar 2010).

In erster Linie wollte man aber den Schutz der Gewässer vor landwirtschaftlichen Einträgen durch eine intensive Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe verwirklichen. Ziel dieser von den Wasserversorgungsunternehmen finanzierten Beratung, ist die Gewinnung von einwandfreiem Trinkwasser bei einer gleichzeitig ökonomischen und zukunftsorientierten Landwirtschaft.

Durch örtliche Kooperationsvereinbarungen arbeiten Landwirte und Wasserversorgungsunternehmen zusammen, wobei auch finanzielle Ausgleichsleistungen für wirtschaftliche Nachteile an die Landwirtschaft Bestandteil dieser Vereinbarungen sind. 

Die landwirtschaftliche Beratung findet durch Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer NRW statt und soll in den jeweiligen örtlichen Kooperationsgebieten erreichen, dass nachteilige oder schädliche Veränderungen an Boden und Gewässern verhindert bzw. schon eingetretene behoben werden. Die Beratung dient dazu, den Interessen der Landwirtschaftsbetriebe und denen des Gewässerschutzes gerecht zu werden. Erreicht werden soll insbesondere die:

1997 wurde das Wasserrecht für das Wasserwerk Xanten-Wardt erteilt. Bereits im März 1996 haben sich im Vorgriff daraus die Kreisbauernschaft Wesel, die damalige Landwirtschaftskammer Rheinland und die KWW GmbH in einem Kooperationsvertrag geeinigt, die Qualität des Wassers zu sichern. Dieser regelt die Zusammenarbeit der KWW GmbH und den der Kooperation beigetretenen Landwirten. Die offizielle Anerkennung der Kooperation durch das Ministerium fand im Mai 1998 statt. Das Einzugsgebiet umfasst circa 900 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Zurzeit gehören 32 Mitglieder der Kooperation an, von denen drei Landwirte auch in den Beirat entsendet wurden. Dieser legt weitergehende Maßnahmen fest, die das Grundwasser schützen. Hierbei kann es sich um Bodenproben, Empfehlungen zur Anbaufolge oder finanzielle Förderung von Gülle-Lagerbehältern handeln. Die Maßnahmen gehen immer über das aktuell gesetzlich geforderte hinaus.

In den zurückliegenden 25 Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und auch durch die KWW GmbH finanziell gefördert. 

Hier einige Beispiele:

 


KWW GmbH
Kommunales Wasserwerk
Wallstege 1
47495 Rheinberg

Telefon: 0 28 43/90 89 8-0

E-Mail: service@kww.nrw