Standrohrverleih

 
  •  Kundeninformation Standrohrverleih08.01.2026 (176 kB)

    Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.

  •  Mietvertrag Standrohr18.03.2026 (213 kB)

    Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.

Allgemeines

Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig. Mit der Ausgabe des Standrohrs wird zwischen der KWW GmbH und dem Mieter ein Wasserlieferungsvertrag auf Grundlage der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV), der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV der KWW GmbH und dem Allgemeinen Tarif für die Abgabe von Trinkwasser der KWW GmbH sowie ein Mietvertrag für das Standrohr abgeschlossen.

Vorgehensweise

Die Ausgabestelle für die Standrohre befindet sich in der Station Alpen-Drüpt, Römerweg 2 c, Tel. 02802-96930. 

Koordinaten für Ihre Navigation:
Breitengrad: 51.58885624964339
Längengrad: 6.5359216370016044

Standrohre mit geeichtem Wasserzähler können bei den Ausgabestellen der KWW GmbH gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 Euro gemietet werden.

Die Standrohrausgabe erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung (montags bis freitags von 7:15 bis 8:15 Uhr).

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Standrohr nach telefonischer Terminvereinbarung an der Ausgabestelle zurückzugeben. Bei Ausgabe des Standrohrs wird ein schriftlicher Mietvertrag (bitte Konto- bzw. Bankverbindungsdaten mitbringen) abgeschlossen, auf dem auch die Rückgabe protokolliert wird.

Preise

Vor Aushändigung eines Standrohrs mit Bedienungsschlüssel an der Ausgabestelle ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € per Vorabüberweisung zu hinterlegen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Standrohrs werden die Mietgebühr und der Wasserverbrauch mit der Sicherheitsleistung verrechnet. Verbleibendes Guthaben wird dem Mieter bargeldlos erstattet. Die Mietgebühr für ein Standrohr beträgt 3,25 €/Tag zuzüglich 7 % USt. Für die entnommene Wassermenge wird der jeweils aktuelle Verbrauchspreis berechnet.

Nutzung

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Standrohr an einen Dritten zu übertragen oder einem Dritten zu überlassen. Außerhalb des Versorgungsgebietes der KWW GmbH ist der Einsatz des Standrohrs unzulässig. Ebenso ist es untersagt, fremde Standrohre im Versorgungsgebiet der KWW GmbH einzusetzen.

Die KWW GmbH ist berechtigt, für eine unberechtigte Wasserentnahme aus ihrem Versorgungsnetz eine Vertragsstrafe (§ 23 AVBWasserV) zu verlangen.

Haftung

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Standrohr an einen Dritten zu übertragen oder einem Dritten zu überlassen. Außerhalb des Versorgungsgebietes der KWW GmbH ist der Einsatz des Standrohrs unzulässig. Ebenso ist es untersagt, fremde Standrohre im Versorgungsgebiet der KWW GmbH einzusetzen.

Die KWW GmbH ist berechtigt, für eine unberechtigte Wasserentnahme aus ihrem Versorgungsnetz eine Vertragsstrafe (§ 23 AVBWasserV) zu verlangen.

Kontrolle

Das Standrohr darf nur in ordnungsgemäßem Zustand verwendet werden und ist einem Beauftragten der KWW GmbH auf Verlangen jederzeit zur Kontrolle vorzuführen. Sind Wasserzähler oder Standrohr defekt beziehungsweise beschädigt, ist das Standrohr unverzüglich bei den Ausgabestellen der KWW GmbH zurückzugeben oder zu tauschen. Bei Beschädigung oder Verlust der Plombe des Wasserzählers ist das Standrohr ebenfalls umgehend an KWW GmbH zurückzugeben.

Bedienhinweise

Vor dem Aufsetzen des Standrohrs Hydrant kurz öffnen und spülen. Wasserentnahme nur mit dem Ventil des Standrohrs regeln. Der Hydrant muss dabei immer vollständig geöffnet sein.

KWW GmbH
Kommunales Wasserwerk
Wallstege 1
47495 Rheinberg

Telefon: 0 28 43/90 89 8-0

E-Mail: service@kww.nrw