Trinkwasseranschluss

Ihr Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung soll fachgerecht, schnell, kostengünstig und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche eingerichtet werden. Wir geben Ihnen hierzu einige wichtige Informationen an die Hand.

Die Wasserversorgung erfolgt nach der sogenannten „Wassersatzung“ Ihrer Kommune, den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV), den Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV der KWW GmbH und dem Allgemeinen Tarif für die Abgabe von Trinkwasser der KWW GmbH.

 
  •  Antrag Trinkwasserhausanschluss12.01.2024 (253 kB)
  •  Kundeninformation Eigenwasserversorgung12.01.2024 (177 kB)

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    Stand: Januar 2019

    im Interesse des Gemeinwohls hat die Stadt beziehungsweise Gemeinde die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Pflicht zu ihrer Benutzung erlassen. Eine Befreiung zugunsten einer Eigenwasserversorgung wird nur in begrenzten Ausnahmefällen erteilt.

  •  Kundeninformation Trinkwasserhausanschluss12.01.2024 (194 kB)

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    Stand: Januar 2019

    Ihr Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung soll fachgerecht, schnell, kosten- günstig und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche eingerichtet werden. Wir geben Ihnen hierzu einige wichtige Informationen an die Hand.

Hausanschlussleitung

Das Trinkwasser wird über das meist im öffentlichen Straßenraum verlegte Rohrnetz vom Wasserwerk bis in die Nähe Ihres Hauses transportiert. Die Trinkwasser-Hauptleitung in der Straße wird durch die Hausanschlussleitung mit dem Wasserzähler im Haus verbunden. 

Material, Dimension und Trasse (Leitungsverlauf) dieser Leitung, sowie die Dimension des Wasserzählers legen wir nach den Anforderungen und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche fest. Dabei sind einige Grundregeln zu beachten: 

  • Die Hausanschlussleitung soll auf kurzem Weg und möglichst rechtwinklig auf das Haus zugeführt werden.
  • Verläuft die Hausanschlussleitung über fremde Grundstücke, muss ihre Lage durch eine Grunddienstbarkeit langfristig gesichert werden.
  • Die Trasse der Hausanschlussleitung darf in einem beidseitig jeweils zwei Meter breiten Schutzstreifen parallel zur Achse weder überbaut (z. B. durch Treppen oder Gebäudeteile) noch mit Bäumen bepflanzt werden.
  • Arbeiten im öffentlichen Straßenraum werden grundsätzlich nur durch uns oder ein von uns beauftragtes Fachunternehmen ausgeführt.
  • Der komplette Hausanschluss von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler wird im Regelfall von uns hergestellt.
  • Eigenleistungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen erbracht werden. Bitte lesen Sie hierzu den Punkt „Ausführung von Erdarbeiten in Eigenleistung“.
  • Die Kosten für die vollständige Erstellung des Hausanschlusses, allerdings ohne den hausseitigen Anschluss der Hausinstallation, stellen wir Ihnen gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV der KWW GmbH in Form von Pauschalpreisen oder nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.
Raum für den Trinkwasserhausanschluss

Der Wasserzähler soll in einem gut zugänglichen, trockenen und frostsicherem Kellerraum an der straßenzugewandten Hausseite installiert werden.

Bei nicht unterkellerten Häusern ist ein entsprechender Raum im Erdgeschoss und der Einbau einer dem DVGW-Regelwerk (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) entsprechenden Hauseinführung unter der Bodenplatte des Hauses erforderlich. Bitte klären Sie sehr frühzeitig die hierfür erforderlichen Vorkehrungen mit uns ab.

In dem Anschlussraum wird die sogenannte „Zählergarnitur“ an der Wand montiert. Die Zählergarnitur besteht aus Zählerbrücke (Halter zur Wandmontage), netzseitiger Hauptabsperrung (gesetzlicher Übergabepunkt), Wasserzähler und hausseitiger Absperrung mit Rückflussverhinderer (z. B. als sogenanntes KFR-Ventil verhindert dieser, dass Wasser aus der Hausinstallation in die Wasserversorgungsanlage rückfließen kann). Die komplette Zähler-garnitur bleibt Eigentum der KWW GmbH.

Mauerdurchführung

Die Art und Lage der Einführung der Hausanschlussleitungen in das Gebäude wird unser Mitarbeiter des Technischen Services mit Ihnen abstimmen. Da vom Bauherren erstellte Maueröffnungen erfahrungsgemäß nicht oder nur mit erheblich erhöhtem Aufwand nutzbar sind, bauen sie bitte keine Maueröffnung- oder -durchführung für die Trinkwasserleitung ein, sondern lassen Sie diese von uns herstellen.

Nutzen wir dennoch in Einzelfällen vorhandene Mauerdurchführungen, so übernehmen wir keine Gewährleistung für deren fachgerechte Ausführung und Dichtigkeit. Wegen des zusätzlichen Aufwandes für Prüfung und Koordination ist in diesen Fällen eine Minderung der Hausanschlusskosten in der Regel ausgeschlossen.

Wir berücksichtigen bei der Vorbereitung vier verschiedene Ausführungssituationen:

  • Neubau mit Kellerwand- oder -wanne aus Stahlbeton:

In der Regel stellen wir die erforderliche Maueröffnung durch Kernbohrung her. Dies hat den Vorteil, dass die Öffnung passend dimensioniert und richtig platziert ist und dass wir die Gewährleistung für die fachgerechte Ausführung übernehmen.

  • Neubau oder Altbau mit Ziegel- oder Leichtbauwand:

Hierbei wird in der Regel eine spezielle Mauerdurchführung in eine von uns geschaffene Öffnung in das Mauerwerk eingegossen oder eingemauert, in die das Trinkwasserrohr eingeschoben und abgedichtet wird.

  • Mehrsparten-Hauseinführungen (für Wasser, Gas, Strom …):

Siedlungsprojekte, bei denen mehrere Häuser gleichartig auszuführen sind, können mit sogenannten Mehrsparten-Hauseinführungen (gemeinsam für Wasser, Gas, Strom …), ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass vor Projektbeginn eine Übereinkunft der Versorgungsträger vom Projektbetreiber herbeigeführt wird.

Bitte sprechen Sie uns an. 

  • Ausführungen bei nicht unterkellerten Gebäuden:

Ist der für die Hauseinführung vorgesehene Gebäudeteil nicht unterkellert, muss bauseits unter dem Gebäude eine dem DVGW-Regelwerk entsprechende Hauseinführung eingebaut und 10 – 20 cm aus der Bodenplatte herausgeführt werden. Die Wasserdichtigkeit dieser Bodendurchführung ist Angelegenheit des Bauherren. Eine Prinzipskizze hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die genaue Position legen Sie bitte vorab mit unserem Technischen Service fest. Der Wasseranschluss wird mit einem besonderen Bauteil hergestellt.

Ausführung von Erdarbeiten in Eigenleistung

Um Kosten zu senken, möchten einige Kunden Eigenleistungen bei der Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses erbringen. Dies ist ausschließlich beim Erdbau möglich. Wirtschaftliche Gründe sowie rechtliche und technische Vorgaben setzen allerdings Grenzen und bestimmen die Anforderungen an die Ausführung:

  • Eigenleistungen können Sie nur auf Ihrem Privatgrundstück erbringen, also grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum.
  • Sie beschränken sich auf die für den Hausanschluss erforderliche Erdarbeit, sofern auf privatem Grund mehr als 15,00 m Leitungslänge benötigt werden.
  • Wir weisen in unserer Bestätigung/Rechnung auf Eigenleistungen hin, wenn sie sinnvoll und praktikabel ist und geben Ihnen an, wie hoch gegebenenfalls der Kostenvorteil für Sie ist.
  • Ihre Entscheidung teilen Sie uns bei der Beauftragung mit. Die Beauftragung erfolgt durch Rücksendung des von Ihnen unterschriebenen Angebotsaufmaßes, bei Eigenleistung auch der von Ihnen unterschriebenen Haftungsvereinbarung, der sogenannten „Änderung der AVB“ und durch Zahlung des Baukostenzuschusses oder der angeforderten Voraus-zahlung.
  • Bei Eigenleistung sind Leitungstrasse (Leitungsverlauf) und Ausführung des Grabens vor Beginn der Arbeiten unbedingt mit dem Mitarbeiter unseres Technischen Service vor Ort abzustimmen.
  • Der für die Verlegung der Anschlussleitung von Ihnen zu erstellende Rohrgraben muss gradlinig und mit senkrechten Seitenwänden erstellt werden. Für Gräben ohne Arbeitsraum beträgt die Grabentiefe mindestens 1,00 m, die Breite 0,40 m.
  • An der für die Hauseinführung vorgesehenen Position endet der Graben in einer gleich tiefen Baugrube von mindestens 1,20 m x 1,20 m (Fläche am Grund). Bei der Errichtung sind Sie für die Einhaltung tiefbautechnischer Vorschriften, wie die DIN 4124, verantwortlich.
  • Auf der Grabensohle ist von Ihnen ein sauberes Sandbett von 0,10 m Dicke, frei von Steinen oder sonstigen spitzen Gegenständen herzustellen, in das dann das Leitungsrohr durch unseren Vertragsunternehmer verlegt wird. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Eigenleistung, müssen wir deren Nutzung verweigern oder zu Ihren Lasten durch unsere Unternehmer nacharbeiten lassen.
  • Der Fertigstellungstermin der Eigenleistung ist rechtzeitig mit unserem Technischen Service abzustimmen, damit das Rohr alsbald in den fertigen Graben verlegt, von Ihnen in Sand eingebettet und der Graben dann von Ihnen mit 0,30 m Sandüberdeckung versehen, verschlossen und verdichtet werden kann.
  • Sollten sich bezüglich der Termine oder Bausituation Probleme abzeichnen, bitten wir Lösungsmöglichkeiten möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen.
Weitere Hinweise

Senden Sie uns bitte den Trinkwasserhausanschluss-Antrag vollständig ausgefüllt mit den geforderten Unterlagen (wie z. B. Kopien des Lageplanes und der Geschosspläne) zu. Ihr Architekt oder Ihr Bauträger ist Ihnen sicherlich hierbei behilflich. Für die Beantwortung von Rückfragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung des Auftrages bis zur Einrichtung des Anschlusses in ungünstigen Fällen bis zu 4 Wochen beanspruchen kann. Senden Sie uns Ihren Antrag deshalb bitte rechtzeitig zu.

Lassen Sie die Hausinstallation nur durch einen bei der zuständigen Innung zugelassenen Fachinstallateur – siehe auch Installateurverzeichnis der KWW GmbH – und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen. Die Verbindung zwischen der Zählergarnitur und Ihrer Hausinstallation ist Bestandteil Ihres Auftrages an Ihren Installateur. Ist die Hausinstallation fertiggestellt und mit der Zählergarnitur verbunden, senden Sie oder der von Ihnen beauftragte Installateur uns bitte den ausgefüllten Inbetriebsetzungs-Antrag zu. Wir installieren dann den Wasserzähler und nehmen den Hausanschluss in Betrieb.

In die Hausinstallation, also hausseitig hinter der Zählergarnitur mit Rückflussverhinderer, ist nach den geltenden Regeln ein Feinfilter nach DIN 19632 einzubauen. Es soll verhindert werden, dass Partikel (z. B. Sandkörner oder Rostpartikel) in Ihre Hausinstallation eingeschwemmt werden. Durch halbjährliche Betätigung der Absperrungen und regelmäßige Wartungen der Filteranlage können Sie zur Funktionstüchtigkeit beitragen. Installations- und Serviceleistungen bietet Ihnen Ihr Fachinstallateur sicherlich gerne an und berät Sie dazu. 

Der Einbau einer Enthärtungsanlage (bei üblichen Nutzungsanforderungen) und eines Druckminderers ist im Netz der KWW GmbH (Systembetriebsdruck maximal 10 bar, Netzdruck in der Regel 3,0 – 6,0 bar) im Normalfall nicht erforderlich. 

Der Wasserzähler ist Eigentum der KWW GmbH und untersteht als Messinstrument für die Abrechnung des Wasserverbrauchs dem Schutz und den Vorgaben des Eichgesetzes. Er darf, wie auch die verbundenen Plomben, nicht beschädigt oder verändert werden und ist von Ihnen vor Frost oder sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen. Für die jährlichen Verbrauchsablesungen oder den nach der Eichfrist alle sechs Jahre erforderlichen Zählerwechsel ist die Zählergarnitur jederzeit zugänglich zu halten.

Eigenwasser-, Regenwasser- oder Grauwasseranlagen dürfen nicht mit Trinkwasseranlagen verbunden werden, die an das öffentliche Trinkwassernetz der KWW GmbH angeschlossen sind. Derartige Verbindungen gefährden die öffentliche Trinkwasserversorgung und werden gegebenenfalls von uns als „Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung“ zur Anzeige gebracht.

Installierte Hausanschlüsse müssen nach der örtlichen Wassersatzung auch benutzt werden. Anschlüsse, aus denen kein Wasser entnommen wird, müssen wir aus Gründen der hygienischen Sicherheit nach spätestens einem Jahr auf Ihre Kosten stilllegen lassen.

KWW GmbH
Kommunales Wasserwerk
Wallstege 1
47495 Rheinberg

Telefon: 0 28 43/90 89 8-0

E-Mail: service@kww.nrw